Entwicklung: Studium & Lehre / Studiengangentwicklung
Entwicklung und Umsetzung neuer Studiengänge an der JGU
Bevor ein neuer Studiengang an der JGU starten kann, sind grundsätzlich vier Schritte notwendig. Bei jedem der vier Schritte sind unterschiedliche Akteur:innen oder Gremien beteiligt. Im Verlauf des Prozesses müssen verschiedene Dokumente erstellt und Gremienbeschlüsse gefasst werden.
(1) Konzepterstellung // (2) Studiengangsunterlagen // (3) Akkreditierung // (4) Einrichtung
SCHRITT 1: Konzepterstellung
- Ein Fach, das einen neuen Studiengang entwickeln möchte, erarbeitet ein Konzept, das wesentliche Informationen zu Profil und Struktur beinhaltet (Qualifikationsprofil, Zielgruppe, Inhalte und fachlicher Kontext, Art des Studiengangs, Übersicht über die geplanten Module und die Verteilung der Leistungspunkte, geplante Kohortengröße).
- Im Fachbereich muss frühzeitig geklärt werden, ob ausreichend Lehrkapazität und Sachmittel zur Verfügung stehen und die Administration des Studiengangs sichergestellt sind.
- Ist ein internationaler Kooperationsstudiengang, ein RMU-Studiengang oder eine Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen geplant, sollte zudem bereits im frühen Planungsstadium eine prinzipielle Abstimmung mit den Partner:innen erfolgen.
- Auf Grundlage des Konzepts muss die grundsätzliche Zustimmung des eigenen Fachbereichs zur Beantragung der Einrichtung des Studiengangs und eine Zusage über das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen eingeholt werden. Der zuständige Fachausschuss für Studium und Lehre ist zuvor zu involvieren. Dieser gibt eine Empfehlung für den Fachbereichsrat ab.
- Nach einem positiven Votum wird eine Skizze mit Leitfragen zum geplanten Studiengang beim Vizepräsidenten für Studium und Lehre eingereicht. Mit der Rückmeldung des Vizepräsidenten zur Skizze ist Schritt 1 abgeschlossen.
SCHRITT 2: Erstellung Studiengangsunterlagen
- Im zweiten Schritt arbeiten die Studiengangsbeauftragten des Fachs die Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung (PO), Modulhandbuch, Studienverlaufsplan) sowie ggf. Kooperationsverträge (internationale Studiengänge, RMU-Studiengänge, Kooperationen mit fachbereichsexternen /außeruniversitären Einrichtungen) aus. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier.
- Die Mitarbeiter:innen des Referats HE1-EP1 (Studiengangentwicklung und Prüfungsrecht) beraten bei der Erstellung der Studiengangsunterlagen und prüfen auf sachliche und rechtliche Korrektheit. Ggf. werden die Studiengangsbeauftragten gebeten, Änderungen und Korrekturen vorzunehmen.
- Auf Grundlage der Studiengangsunterlagen wird außerdem die Kapazitätsberechnung durch das Referat HE1-EP2 (Kapazitätsplanung und Vereinbarungsmanagement) durchgeführt. Sollte eine Zulassungsbeschränkung geplant werden, reichen die Studiengangsbeauftragten einen entsprechenden Antrag bei HE1-EP2 ein.
- Der Fachbereichsrat (FBR) beschließt im Anschluss, auf Grundlage der Studiengangsunterlagen die Einrichtung des Studiengangs zu beantragen, und verabschiedet die Prüfungsordnung. Auch hier ist im Vorfeld der zuständige Fachausschuss für Studium und Lehre einzubinden, der eine Empfehlung für den Fachbereichsrat abgibt.
SCHRITT 3: Akkreditierung
- Zu Beginn von Schritt 3 reicht der Fachbereichsrat beim Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) den Antrag auf Akkreditierung des Studiengangs zusammen mit den von HE1-EP1 geprüften und freigegebenen Studiengangsunterlagen (PO, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan), der Kapazitätsberechung und ggf. Kooperationsverträgen ein (siehe auch Leitfaden zum Antrag auf Akkreditierung von Studiengängen).
- Das ZQ erstellt unter Einbezug externer Gutachter:innen eine Stellungnahme mit Auflagen und Empfehlungen. Die Studiengangsbeauftragten überarbeiten, sofern aufgrund der Auflagen und Empfehlungen notwendig, die Studiengangsunterlagen und verfassen eine Erwiderung der ZQ-Stellungnahme.
- Im Anschluss trifft das ZQ die Entscheidung über die Akkreditierung und stellt die Akkreditierungsurkunde aus.
SCHRITT 4: Einrichtung
- HE1-EP1 bereitet die Unterlagen (Studiengangsunterlagen, ZQ-Stellungnahme, Erwiderung des Fachs) für den Senatsausschuss für Studium, Lehre und Weiterbildung (SASL) vor, der eine Empfehlung für den Senat der JGU abgibt.
- Auf Grundlage des Senatsbeschlusses bereiten das Fach/Fachbereich und HE1- EP1 den Start des Studiengangs vor. HE1-EP1 informiert:
- die Abteilung HE 2 (Studierendenservice), die den Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchführt.
- die Abteilung HE 4 (Anwendungsmanagement), damit der Studiengang im Campusmanage-mentsystem Jogustine modelliert werden kann
- die Abteilung HE3/ZSB (Zentrale Studienberatung und Career Service), die im Portal Studium und Lehre informiert und Studieninteressierte berät
- Zum Abschluss des Prozesse bereitet HE1-EP1 die Genehmigung der Prüfungsordnung durch das Präsidium, die Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Veröffentlichungsblatt der JGU und die Anzeige des Studiengang beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz vor.
=> Zeitplanung für Entwicklung und Umsetzung
- Damit ein neuer Studiengang zum Winter- oder Sommersemester starten kann, muss seine Einrichtung vom Senat beschlossen sein, bevor die Bewerbungsphase für den Studiengang beginnt.
- Aufgrund der unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich unterschiedliche Zeitpläne.
- Bitte beachten Sie: Im Folgenden werden idealtypische Zeitpläne dargestellt. Sollten bei konkreten Vorhaben einzelne Schritte verspätet abgeschlossen werden, kann der Studiengang ggf. nicht zum gewünschten Stichtag eingerichtet werden.
- Es empfiehlt sich daher, in einer frühen Phase zusammen mit HE1-EP1 einen individuellen Zeitplan zu erarbeiten.