Rechtsgrundlagen

Welche Rechtsgrundlagen gelten in Studium und Lehre?

Die rechtlichen Grundlagen für Lehre und Prüfungen befinden sich auf ganz verschiedenen Regelungsebenen, von grundgesetzlich verankerten Rechten, über das allgemeine Verwaltungsrecht, das Landeshochschulrecht bis hin zu den Ordnungen und Satzungen der Universität. So wird z.B. jede Prüfung an der Hochschule auf Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt (§ 26 Abs. 1 Satz 1 HochSchG). Hier finden Sie Links zu den wichtigsten Rechtsdokumenten für Studium und Lehre.

Was leistet eine Prüfungsordnung?

Jede Prüfung an der Hochschule wird auf der Grundlage einer Prüfungsordnung (PO) durchgeführt. Eine PO muss das Verfahren vollständig und abschließend regeln und ist insofern für Prüfende wie für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten verbindlich.

  • die Art und den Aufbau des Studiengangs,
  • den Zweck, den Umfang (Modulprüfungen, Abschlussprüfungen, Abschlussarbeiten), die Dauer und die Art der Prüfungen (mündlich/schriftlich/praktisch) sowie die Prüfungsgebiete,
  • die wesentlichen Bedingungen für ein "ordnungsgemäßes" Studium (Regelstudienzeit, Stundenumfang, Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen etc.),
  • die Zugangsvoraussetzungen für eine Zulassung zu den einzelnen Prüfungen sowie das entsprechende Antragsverfahren,
  • sämtliche Fristen im Zusammenhang mit Modulprüfungen und Abschlussprüfungen und deren Wiederholungen, insbesondere die Anmeldefristen,
  • die Prüfungsberechtigten, die Bewertungsmaßstäbe, die Benotung und die Ermittlung des Gesamtergebnisses,
  • die Kriterien für das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungsleistungen sowie die Bedingungen für die Wiederholung von Prüfungen,
  • Zeugnisse, Urkunden, Diploma Supplement und sonstige Bescheinigungen sowie den nach bestandener Prüfung erworbenen Hochschulgrad.

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