Entwicklung: Studium & Lehre / Studiengangentwicklung
Durch internationale Kooperationen mit ausländischen Universitäten kann man für die eigenen Studierenden komplementäre Angebote erschließen, in denen andere fachliche Perspektiven eingenommen und weitergegeben werden. Dadurch wirkt sich eine internationale Kooperation unmittelbar auf die Qualität des Studiums aus. Indem man außerdem durch Kooperationen die Mobilität der Studierenden fördert, ermöglicht man es ihnen, interkulturelle Kompetenzen auszubilden und dadurch ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. |
Internationale Kooperationsstudiengänge und -programme
Bei internationalen Kooperationen mit ausländischen Universitäten gibt es zwei Möglichkeiten: Als Studienprogramme führen sie zu einem Doppel- oder Mehrfachabschluss (Double/Multiple Degree), als Studiengänge können sie auch zu einem gemeinsamen Abschluss (Joint Degree) führen.
Kooperationsstudienprogramme basieren auf einem an der JGU bereits bestehenden Studiengang. Die Studierenden belegen im Rahmen des Programms ausgewählte Module an der Partneruniversität.
Kooperationsstudiengänge werden neu begründet und sind somit an der JGU in einer eigenen Prüfungsordnung geregelt, wodurch eine Einführung und Umsetzung deutlich komplexer und zeitintensiver ist als die eines Kooperationsstudienprogramms.
Oftmals gibt es in anderen Ländern ein anderes Verständnis davon, was die Begriffe „Double Degree“ und „Joint Degree“ beinhalten, weshalb im Vorfeld mit der Partneruniversität eruiert werden sollte, welche Zielsetzung bei der Kooperation verfolgt werden soll. Insbesondere vor Einführung eines Joint Degree-Studiengangs sollte abgewogen werden, ob nicht ein Kooperationsstudienprogramm mit Double Degree mit der Partneruniversität ebenso zielführend ist.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt für eine Beratung auf! Dies gilt auch, wenn ein bereits bestehendes Kooperationsabkommen verlängert werden soll.
Wir beraten Sie gerne, welches Kooperationsmodell zu Ihrem Vorhaben passt.
Bitte nutzen Sie für die Einrichtung von internationalen Kooperationsstudiengängen auch das Informationsangebot auf den allgemeinen Seiten für die Entwicklung neuer Studiengänge
Kooperationsstudienprogramm | Kooperationsstudiengang | |
Grundsätzliches | Basiert auf bereits bestehenden, akkreditierten Studiengängen und deren Inhalten. Es gibt keinen gemeinsamen Abschluss. | Wird gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Universitäten neu eingerichtet. Es kann einen gemeinsamen Abschluss geben. |
(Zeitlicher) Aufwand | Kann vergleichsweise schnell und einfach implementiert werden. Alle relevanten Aspekte werden im Kooperations-vertrag festgehalten, der im Fachbereichsrat (FBR) bestätigt werden muss. | Es handelt sich um einen neuen Studiengang, der den entsprechenden Einrichtungs- und Akkreditierungsprozess an den beteiligten Universitäten durchlaufen muss. |
Studieninhalte / Studienverläufe (Module und Mobilitätspfade) |
Die Studierenden belegen ausgewählte Module an der jeweils anderen Universität. Diese werden an ihrer Heimuniversität anerkannt. Die Studieninhalte der o.a. Module der beteiligten Hochschulen müssen dafür miteinander vergleichbar sein. Module, die an der Partneruniversität absolviert werden sollen, müssen inkl. der Mobilitätspfade festgelegt und in der Kooperationsvereinbarung festgehalten werden. Für ein Double Degree sollen im Bachelor min. 2, im Master min. 1 Semester an der Partneruniversität studiert werden. |
Die Studierenden belegen die Module wie im Studienverlaufsplan festgelegt an der Partneruniversität; eine gegenseitige Anerkennung ist nicht nötig. Die beteiligten Hochschulen legen gemeinsame Studieninhalte fest. Es muss festgelegt werden, welche Universität in welchem/n Semester/n die zu absolvierenden Module anbietet.
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Zugangsvoraussetzungen |
Können sich an den Partneruniversitäten unterscheiden. Falls an der JGU für die Studierenden der Partneruniversität/en andere Zugangsvoraussetzungen gelten, muss in der Prüfungsordnung (PO) eine Öffnungsklausel verankert werden. |
Werden gemeinsam festgelegt und in der Prüfungsordnung festgehalten. |
Studiengangsunterlagen | Es sind keine gemeinsamen bzw. neuen Studiengangsunterlagen erforderlich, sondern nur ein Äquivalenzplan der zu erbringenden Module. | Für den neuen Studiengang müssen eine Prüfungsordnung, ein Modulhandbuch und ein Studienverlaufsplan erstellt werden. |
Akkreditierung | Es ist keine zusätzliche Akkreditierung notwendig. |
Der neue Studiengang muss akkreditiert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Jede Universität führt die Akkreditierung für sich aus; die Akkreditierungen werden gegenseitig anerkannt. European Approach: Eine Universität akkreditiert den Studiengang, die Partneruniversität/en übernehmen die Akkreditierungsentscheidung. |
Abschlüsse |
Double / Multiple Degree Jede Partneruniversität stellt ihr eigenes Abschlusszeugnis aus. |
Double / Multiple Degree oder Joint Degree Double/Multiple Degree: jede beteiligte Hochschule stellt ihr eigenes Abschlusszeugnis aus Joint Degree: die Studierenden erhalten ein gemeinsames Abschlusszeugnis aller Partneruniversitäten. |
Anleitungen und Muster
Downloadcenter Studiengangentwicklung (Sharepoint, Anmeldung mit JGU-Account)
Wenden Sie sich bei Fragen zu den Anleitungen und Mustern an studiengangentwicklung@uni-mainz.de
Kontakt
Abteilung Entwicklung und Planung (HE 1)
Hegelstraße 61, 5. Stock (HDI-Haus)
55122 Mainz
Mail: studiengangentwicklung@uni-mainz.de