Weiterentwicklung von Studiengängen (Prozess im Überblick)

Entwicklung: Studium & Lehre / Studiengangentwicklung


Die Attraktivität der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) als Studienort wird maßgeblich durch das Studienangebot geprägt. Dessen ständige Weiterentwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess, an dem unterschiedliche Akteur:innen beteiligt sind. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre sind an der JGU eng verzahnt. Die Prozesse der Studiengangentwicklung und der Reakkreditierung sind daher aufeinander abgestimmt, um in einem transparenten Verfahren die Weiterentwicklung in Studium und Lehre zu fördern.

(1) Ideen // (2) vertiefte Analysen // (3) Überarbeitung // (4) Umsetzung


 SCHRITT 1: Ideen & erste Analysen

  • Die:der Vizepräsident:in für Studium und Lehre (VPSL) lädt alle 8 Jahre im Vorfeld der anstehenden Reakkreditierung eines oder mehrerer Studiengänge eines Fachs/Fachverbunds (sog. Clusterverfahren) zu einem Auftaktgespräch ein, um mit den Fachvertreter:innen erste Ideen für die Weiterentwicklung zu diskutieren.
  • Ein Auftaktgespräch kann auch außerhalb dieses Zyklus auf Initiative eines Fachs oder des Präsidiums anberaumt werden, wenn ein Anlass für eine grundsätzliche oder erhebliche Neuausrichtung des Studienangebots gegeben ist.
  • Kleinere Änderungen an der Prüfungsordnung/dem Modulhandbuch können auch außerhalb des dargestellten Prozesses angestoßen werden. Hierzu berät das Referat HE1-EP1 (Studiengangentwicklung und Prüfungsrecht).
  • Ein:e Prozesskoordinator:in  aus dem Referat HE1-EP3 (Prozesskoordination und Studienstrukturentwicklung) begleitet den gesamten Prozess, leitet Informationen zwischen den Beteiligten aus den Fachbereichen sowie den Fachabteilungen und Zentralen Einrichtungen weiter und dokumentiert die Prozessschritte.
  • In Vorbereitung auf das Auftaktgespräch wird allen Beteiligten ein Datenreport mit verschiedenen Kennzahlen (Studierendenzahlen, Auslastung) sowie Ergebnissen von Studierendenbefragungen zur Verfügung gestellt. Die Fachvertreter:innen fertigen im Vorfeld des Auftaktgesprächs eine kurze Entwicklungsskizze mit ihren Ideen und Plänen an.
  • Das Präsidium entscheidet auf Grundlage des Datenreports, der Entwicklungsskizze sowie Rückmeldungen des Dezernats Hochschulentwicklung (HE), des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL), des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ), des Präsidialbereichs (Pb), der Abteilung Internationales (INT) und der Abteilung Forschung und Technologietransfer (FT),  ob die Studiengangentwicklung Teil eines übergeordneten Strukturentwicklungsprozesses sein wird.
  • Beim Auftaktgespräch wird das weitere Vorgehen bezüglich der Studiengangweiterentwicklung und ggf. der Reakkreditierung besprochen, Unterstützungsbedarfe geklärt und Ansprechpartner:innen für die Fachvertreter:innen benannt.

Dokumente zum Download

Wenden Sie sich bei Fragen an: studiengangentwicklung@uni-mainz.de

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 SCHRITT 2: vertiefte Analysen / Reakkreditierung

  • Im Rahmen der vertieften Analyse kommt das ZQ auf das Fach zu und führt leitfadengestützte Evaluationsgespräche mit Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Studierendenaministration.
  • Die Ergebnisse werden in einer Stellungnahme mit Auflagen und Empfehlungen, die mit der Reakkreditierung verbunden sind, sowie mit einer Frist für die Umsetzung zusammengefasst. Ggf. kann externe Expertise einbezogen werden.
  • Im Anschluss lädt die:der Vizepräsident:in für Studium und Lehre zu einem Entwicklungsgespräch ein, in dessen Rahmen mit den zuständigen Fachabteilungen und zentralen Einrichtungen die Auflagen und Empfehlungen und darüber hinaus gehende geplante Änderungen sowie Unterstützungsbedarfe für das Fach besprochen werden. Außerdem wird gemeinsam ein Zeitplan für die Studiengangweiterentwicklung erstellt.

Wenden Sie sich bei Fragen an: akkreditierung@zq.uni-mainz.de; siehe auch zur Akkreditierung an der JGU

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 SCHRITT 3: Überarbeitung

  • Das Fach entwickelt seine Studiengänge weiter. Bei Bedarf unterstützt HE1-EP das Fach bei der Erstellung von Konzepten für strukturelle Fragestellungen (z.B. Umgestaltung der Studieneingangsphase).
  • HE 1-EP1 - bzw. bei Lehramtsstudiengängen das ZfL - berät bei der Anpassung der Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan) und prüft auf sachliche und rechtliche Richtigkeit.
  • Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung eines Studiengangs müssen vom Fachbereichsrat genehmigt werden. Hier ist im Vorfeld der zuständige Fachausschuss für Studium und Lehre einzubinden, der eine Empfehlung für den Fachbereichsrat abgibt. Ggf. ist eine aktualisierte Kapazitätsberechnung durch HE1-EP2 notwendig.
  • Das Fach legt in einer schriftlichen Erwiderung auf die ZQ-Stellungnahme dar, wie es mit den Auflagen und Empfehlungen umgegangen ist. Im Anschluss trifft das ZQ seine Akkreditierungsentscheidung. Bei Lehramtsstudiengängen wird zusätzlich das zuständige Ministerium einbezogen.

Dokumente zum Download

  • Vorlagen für die Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan)

Wenden Sie sich bei Fragen an: studiengangentwicklung@uni-mainz.de

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 SCHRITT 4: Umsetzung

Wenden Sie sich bei Fragen an: studiengangentwicklung@uni-mainz.de

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 Idealtypischer Zeitplan

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