Zertifikate an der JGU

Was sind Zertifikate?

Zertifikate sind Studienprogramme, die sich aus einem oder mehreren curricular abgestimmten Modulen zusammensetzen (HochSchG § 20 (1)). Inhalt und Aufbau des Programms sind in einer Prüfungsordnung festgelegt. Zertifikate können von Fächern, Fachbereichen oder Zentralen Einrichtungen angeboten werden und sollen inhaltlich vor allem auf die Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit (employability) der Absolvent:innen ausgerichtet sein. Die erfolgreiche Teilnahme wird im Transkript of Records aufgeführt und zusätzlich durch eine Zertifikatsurkunde ausgewiesen.

 

Zertifikate an der JGU

Zertifikate an der JGU sollen i.d.R. einen Umfang von 10-12 ECTS haben und die Dauer ein bis zwei Semester betragen. Sie können sich aus verschiedenen Lehr-/Lernformaten zusammensetzen, u.a. (Ring-)Vorlesungen, (Projekt-)Seminare, Tutorien, Praktika, angeleitete Selbstlernformate. Dazu können auch reguläre Lehrveranstaltungen gehören, die für Zertifikatsstudierende geöffnet werden.

In den Studiengängen nach dem Mastermodell Profilierung zählen die durch Zertifikate erworbenen Leistungspunkte zu den 120 ECTS, die für einen Masterabschluss zu erbringen sind (bei Wahl von Profil 3; siehe Überblick Mastermodell). Zertifikate, die im Rahmen von Profil 3 angeboten werden, werden kapazitär angerechnet. Für Studierende des Profils 3 müssen mindestens 50% der Plätze zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese nicht genutzt werden, können Studierende anderer Studiengänge nachrücken.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Zertifikaten an der JGU finden Sie unter https://zertifikate.uni-mainz.de/.

 

Informationen und Vorlagen

Sollten Sie Interesse am Aufbau eines Zertifikatsangebots und bereits konkretere Ideen haben, skizzieren Sie diese bitte mithilfe der zur Verfügung gestellten Vorlage und senden Sie und diese zu (studiengangentwicklung@uni-mainz.de). Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Für die Umsetzung von Zertifikaten muss eine Prüfungsordnung und eine Modulbeschreibung angefertigt werden.

Die zertifikatsspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der "Ordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung in Studienprogrammen mit Abschluss Zertifikat", die allgemeine Bestimmungen und Regelungen enthält. In der zertifikatsspezifischen Ordnung werden ergänzende Bestimmungen für die einzelnen Zertifikate geregelt.

Kontakt

Abteilung Entwicklung und Planung (HE 1)
Referat Studiengangentwicklung und Prüfungsrecht (HE 1 – EP 1)

Mail: studiengangentwicklung@uni-mainz.de