Entwicklung: Studium & Lehre / Studiengangentwicklung
Bevor ein neuer Studiengang an der JGU starten kann, sind grundsätzlich vier Schritte notwendig. Bei jedem der vier Schritte sind unterschiedliche Akteur:innen oder Gremien beteiligt. Im Verlauf des Prozesses müssen verschiedene Dokumente erstellt und Gremienbeschlüsse gefasst werden.
(1) Konzepterstellung // (2) Studiengangsunterlagen // (3) Akkreditierung // (4) Einrichtung
SCHRITT 1: Konzepterstellung
- Wenn Sie in Ihrem Fach einen neuen Studiengang entwickeln möchten, sollten Sie zunächst ein Konzept mit den wesentlichen Informationen zu Profil und Struktur erarbeiten: Qualifikationsprofil, Zielgruppe, Inhalte und fachlicher Kontext, Art des Studiengangs, Übersicht über die geplanten Module und Verteilung der Leistungspunkte, geplante Kohortengröße.
- Im Fachbereich müssen Sie frühzeitig klären, ob ausreichend Lehrkapazität und Sachmittel zur Verfügung stehen und die Administration des Studiengangs sichergestellt ist.
- Ist ein internationaler Kooperationsstudiengang, ein RMU-Studiengang oder eine Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen geplant, sollten Sie bereits im frühen Planungsstadium eine prinzipielle Abstimmung mit den Partner:innen einplanen.
- Auf Grundlage des Konzepts müssen Sie die grundsätzliche Zustimmung Ihres Fachbereichs zur Beantragung der Einrichtung des Studiengangs und eine Zusage über das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen einholen. Der zuständige Fachausschuss für Studium und Lehre ist zuvor zu involvieren. Dieser gibt eine Empfehlung für den Fachbereichsrat ab.
- Nach einem positiven Votum reichen Sie eine Skizze mit Leitfragen zum geplanten Studiengang beim Vizepräsidenten für Studium und Lehre ein (Senden Sie die Skizze bitte an studiengangentwicklung@uni-mainz.de). Mit der Rückmeldung des Vizepräsidenten zur Skizze ist Schritt 1 abgeschlossen.
Die Vorlage für die Entwicklungsskizze finden Sie im Downloadcenter Studiengangentwicklung unter 01_Neuer Studiengang
Wenden Sie sich bei Fragen an: studiengangentwicklung@uni-mainz.de
SCHRITT 2: Erstellung Studiengangsunterlagen
- Im zweiten Schritt arbeiten Sie als Studiengangsbeauftragte:r die Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung (PO), Modulhandbuch, Studienverlaufsplan) sowie ggf. Kooperationsverträge (internationale Studiengänge, RMU-Studiengänge, Kooperationen mit fachbereichsexternen /außeruniversitären Einrichtungen) aus. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier.
- Die Mitarbeiter:innen des Referats HE1-EP1 (Studiengangentwicklung und Prüfungsrecht) beraten Sie bei der Erstellung der Studiengangsunterlagen und prüfen auf sachliche und rechtliche Korrektheit. Ggf. werden Sie gebeten, Änderungen und Korrekturen vorzunehmen.
- Auf Grundlage der Studiengangsunterlagen wird außerdem die Kapazitätsberechnung durch das Referat HE1-EP2 (Kapazitätsplanung und Vereinbarungsmanagement) durchgeführt. Sollte eine Zulassungsbeschränkung geplant werden, reichen als Studiengangsbeauftragte:r einen entsprechenden Antrag bei HE1-EP2 ein.
- Der Fachbereichsrat (FBR) beschließt im Anschluss, auf Grundlage der Studiengangsunterlagen die Einrichtung des Studiengangs zu beantragen, und verabschiedet die Prüfungsordnung. Auch hier ist im Vorfeld der zuständige Fachausschuss für Studium und Lehre einzubinden, der eine Empfehlung für den Fachbereichsrat abgibt.
Die Vorlagen für die Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan) und Kooperationsverträge finden Sie im Downloadcenter Studiengangentwicklung unter 01_Neuer Studiengang
Wenden Sie sich bei Fragen an: studiengangentwicklung@uni-mainz.de
SCHRITT 3: Akkreditierung
- Zu Beginn von Schritt 3 reicht der Fachbereichsrat beim Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) den Antrag auf Akkreditierung des Studiengangs zusammen mit den von HE1-EP1 geprüften und freigegebenen Studiengangsunterlagen (PO, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan), der Kapazitätsberechung und ggf. Kooperationsverträgen ein (siehe auch Leitfaden zum Antrag auf Akkreditierung von Studiengängen).
- Das ZQ erstellt unter Einbezug externer Gutachter:innen eine Stellungnahme mit Auflagen und Empfehlungen. Sie als Studiengangsbeauftragte/r überarbeiten, sofern aufgrund der Auflagen und Empfehlungen notwendig, die Studiengangsunterlagen und verfassen eine Erwiderung der ZQ-Stellungnahme.
- Im Anschluss trifft das ZQ die Entscheidung über die Akkreditierung und stellt die Akkreditierungsurkunde aus.
Dokumente zum Download
Wenden Sie sich bei Fragen an: akkreditierung@zq.uni-mainz.de; siehe auch zur Akkreditierung an der JGU
SCHRITT 4: Einrichtung
- HE1-EP1 bereitet die Unterlagen (Studiengangsunterlagen, ZQ-Stellungnahme, Erwiderung des Fachs) für den Senatsausschuss für Studium, Lehre und Weiterbildung (SASL) vor, der eine Empfehlung für den Senat der JGU abgibt.
- Auf Grundlage des Senatsbeschlusses bereiten das Fach/Fachbereich und HE1- EP1 den Start des Studiengangs vor. HE1-EP1 informiert:
- die Abteilung HE 2 (Studierendenservice), die den Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchführt.
- die Abteilung HE 4 (Anwendungsmanagement), damit der Studiengang im Campusmanage-mentsystem Jogustine modelliert werden kann
- die Abteilung HE3/ZSB (Zentrale Studienberatung und Career Service), die im Portal Studium und Lehre informiert und Studieninteressierte berät
- Zum Abschluss des Prozesses bereitet HE1-EP1 die Genehmigung der Prüfungsordnung durch das Präsidium, die Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Veröffentlichungsblatt der JGU und die Anzeige des Studiengang beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz vor.
Wenden Sie sich bei Fragen an: studiengangentwicklung@uni-mainz.de
Zeitplanung für Entwicklung und Umsetzung
- Damit ein neuer Studiengang zum Winter- oder Sommersemester starten kann, muss seine Einrichtung vom Senat beschlossen sein, bevor die Bewerbungsphase für den Studiengang beginnt.
- Aufgrund der unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich unterschiedliche Zeitpläne.
- Bitte beachten Sie: Im Folgenden werden idealtypische Zeitpläne dargestellt. Sollten bei konkreten Vorhaben einzelne Schritte verspätet abgeschlossen werden, kann der Studiengang ggf. nicht zum gewünschten Stichtag eingerichtet werden.
- Es empfiehlt sich daher, in einer frühen Phase zusammen mit HE1-EP1 einen individuellen Zeitplan zu erarbeiten.