Was versteht man unter Kapazität?
Ziel der Kapazitätsberechnung ist die Bestimmung der Aufnahmekapazität für einen Studiengang. Dies ist die Anzahl der Studierenden, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in den Fachbereichen ausgebildet werden können. Diese wird seit dem Studienjahr 2016/17 für alle Studiengänge der JGU flächendeckend ermittelt.
Rechtsgrundlage der Kapazitätsberechnung ist die Kapazitätsverordnung (KapVO), erlassen vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG).
Bei der Berechnung wird das Lehrangebot (Lehrpersonal aus Landesmitteln finanziert, Lehraufträge) dem Studienangebot (Studiengänge und deren Curricularwerte [CW]) gegenübergestellt.
Sowohl die Ermittlung des Lehrangebots als auch der Lehrnachfrage über den CW werden durch das Referat Kapazitätsplanung und Vereinbarungsmanagement (HE1-EP2) in Abstimmung mit den jeweiligen Ansprechpersonen in den Lehreinheiten – den Kapazitätsbeauftragten – durchgeführt.
Die Zulassungszahlen sowie die Curricularnormwerte (CNW) für zulassungsbeschränkte sowie ehemals zulassungsbeschränkte Studiengänge werden in der jeweiligen Satzung über das universitätseigene Publikationsorgan, das Veröffentlichungsblatt, bekanntgegeben.
Gut zu wissen
Die Kapazitätsberechnung hat einen festen Jahreszyklus und wird jeweils jährlich für das darauffolgende Studienjahr ermittelt (s. u. Terminplan Kapazitätsberechnung).
Auf dem SharePoint „Kapazität JGU“ erhalten Kapazitätsbeauftragte alle Informationen zum Thema. Zugangsanfragen, Rückfragen und Anregungen richten Sie bitte an kapazitaet@uni-mainz.de.
Zulassungsbeschränkungen müssen im Herbst des laufenden Studienjahres für das kommende Studienjahr über die Kanzlerin beantragt werden (s. u. Antrag auf Zulassungsbeschränkung).
In bestimmten Fällen kann eine Deputatsreduktion bei der Abteilung Rechtsangelegenheiten beantragt werden (s. u. Antrag auf Deputatsreduktion). Bei weiteren Fragen stehen Ihnen dort die Kolleg:innen gerne zur Verfügung.
Ergebnisse und Materialien
Leitfaden zur Berechnung der Aufnahmekapazität nach KapVO
Kapazitätsverordnung (KapVO)
Zentrale Informationen zur Kapazitätsberechnung
Terminplan Kapazitätsberechnung
Antrag auf Zulassungsbeschränkung (Formblatt)
Antrag auf Deputatsreduktion
Für Mitarbeitende der Universität stellen wir Kapazitäts- und Auslastungsberichte sowie einen Bericht über die Deputatsreduktionen an der JGU bereit.
Kontakt
Abteilung Entwicklung und Planung (HE1)
Referat Kapazitätsplanung und Vereinbarungsmanagement (HE1-EP2)
Mail: kapazitaet@uni-mainz.de