Weiterentwicklung von Studiengängen (Prozess im Überblick)

Studiengänge weiterentwickeln

Die Attraktivität der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) als Studienort wird maßgeblich durch das Studienangebot geprägt. Dessen ständige Weiterentwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess, an dem unterschiedliche Akteur:innen beteiligt sind. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre sind an der JGU eng verzahnt. Die Prozesse der Studiengangentwicklung und der Reakkreditierung sind daher aufeinander abgestimmt, um in einem transparenten Verfahren die Weiterentwicklung in Studium und Lehre zu fördern.

Prozessablauf

  • Die:der Vizepräsident:in für Studium und Lehre (VPSL) lädt alle 8 Jahre im Vorfeld der anstehenden Reakkreditierung eines oder mehrerer Studiengänge eines Fachs/Fachverbunds (sog. Clusterverfahren) zu einem Entwicklungsgespräch ein, um mit den Fachvertreter:innen erste Ideen für die Weiterentwicklung zu diskutieren.
  • Ein Entwicklungsgespräch kann auch außerhalb dieses Zyklus auf Initiative eines Fachs oder des Präsidiums anberaumt werden, wenn ein Anlass für eine grundsätzliche oder erhebliche Neuausrichtung des Studienangebots gegeben ist.
  • Änderungen an der Prüfungsordnung/dem Modulhandbuch können auch außerhalb des dargestellten Prozesses angestoßen werden. Hierzu berät das Referat HE1-EP1 (Studiengangentwicklung und Prüfungsrecht).
  • Ein:e Prozesskoordinator:in  aus dem Referat HE1-EP3 (Prozesskoordination und Studienstrukturentwicklung) begleitet den gesamten Prozess, leitet Informationen zwischen den Beteiligten aus den Fachbereichen sowie den Fachabteilungen und Zentralen Einrichtungen weiter und dokumentiert die Prozessschritte.
  • In Vorbereitung auf das Entwicklungsgespräch kommt das Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) auf das Fach zu und führt leitfadengestützte Evaluationsgespräche mit Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Studierendenaministration.
  • Die Ergebnisse der Gespräche werden allen Beteiligten in Form eines Datenreports, der darüber hinaus verschiedenen Kennzahlen (Studierendenzahlen, Auslastung) sowie Ergebnisse von Studierendenbefragungen enthält, zur Verfügung gestellt.
  • Die Fachvertreter:innen fertigen im Vorfeld des Entwicklungsgesprächs eine kurze Entwicklungsskizze mit ihren Ideen und Plänen an.
  • Das Präsidium entscheidet auf Grundlage des Datenreports, der Entwicklungsskizze sowie Rückmeldungen des Dezernats Hochschulentwicklung (HE), des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL), des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ), des Präsidialbereichs (Pb), der Abteilung Internationales (INT) und der Abteilung Forschung und Technologietransfer (FT),  ob die Studiengangentwicklung Teil eines übergeordneten Strukturentwicklungsprozesses sein wird.
  • Beim Entwicklungsgespräch wird das weitere Vorgehen bezüglich der Studiengangweiterentwicklung und ggf. der Reakkreditierung besprochen, Unterstützungsbedarfe geklärt und Ansprechpartner:innen für die Fachvertreter:innen benannt. Außerdem wird gemeinsam ein Zeitplan für den Prozess Studiengangweiterentwicklung erstellt.
  • Das Fach entwickelt seine Studiengänge weiter. Bei Bedarf unterstützt HE1-EP das Fach bei der Erstellung von Konzepten für strukturelle Fragestellungen (z.B. Umgestaltung der Studieneingangsphase).
  • HE 1-EP1 - bzw. bei Lehramtsstudiengängen das ZfL - berät bei der Anpassung der Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan) und prüft auf sachliche und rechtliche Richtigkeit.
  • Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung eines Studiengangs müssen vom Fachbereichsrat genehmigt werden. Hier ist im Vorfeld der zuständige Fachausschuss für Studium und Lehre einzubinden, der eine Empfehlung für den Fachbereichsrat abgibt. Ggf. ist eine aktualisierte Kapazitätsberechnung durch HE1-EP2 notwendig.
  • Das ZQ verfasst auf Grundlage der überarbeiteten Studiengangsunterlagen eine Stellungnahme zur Reakkreditierung, die mit Auflagen und Empfehlungen sowie mit einer Frist für die Umsetzung verbunden sein kann. Ggf. kann externe Expertise einbezogen werden.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Reakkreditierung an: akkreditierung@zq.uni-mainz.de; siehe auch zur Akkreditierung an der JGU

  • Das Fach legt in einer schriftlichen Erwiderung auf die ZQ-Stellungnahme dar, wie es mit möglichen Auflagen und Empfehlungen umgegangen ist. Im Anschluss trifft das ZQ seine Akkreditierungsentscheidung. Bei Lehramtsstudiengängen wird zusätzlich das zuständige Ministerium einbezogen.
  • Bei wesentlichen Änderungen aufgrund der Weiterentwicklung der Studiengänge (z.B. Name oder Profil haben sich geändert) muss der Senatsausschuss für Studium, Lehre und Weiterbildung befasst und die Zustimmung des Senats eingeholt werden. Zum Abschluss des Prozesses bereitet HE1-EP1 die Genehmigung der Prüfungsordnung durch das Präsidium und die Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Veröffentlichungsblatt der JGU vor.
  • HE1-EP1 informiert die Abteilung HE 2 (Studierendenservice) und das Referat HE3-ZSB (Zentrale Studienberatung und Career Service) über die überarbeiteten Studiengänge sowie die Abteilung HE 4 (Anwendungsmanagement) über notwendige Anpassungen der Modellierung im Campusmanagementsystem Jogustine.

Bei einer wesentlichen Änderung des Studiengangs sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • schriftlicher Antrag des Fachbereichs an den Senat (über den Präsidenten) auf Änderung eines Studiengangs gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 13 HochSchG
  • Aufstellung aller Änderungen mit Begründungen
  • eine vom Fachbereichsrat gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 3 HochSchG verabschiedete Änderungsordnung oder ggf. der neugefassten Prüfungsordnung zur Abgabe der Stellungnahme des Senats gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 6 HochSchG
  • neues bzw. geändertes Modulhandbuch (Vorlage: Modulbeschreibungen)
  • neue bzw. geänderte Studienverlaufspläne (Studienbeginn Winter- und Sommersemester)
  • neue bzw. geänderte Kooperationsvereinbarungen
  • Erklärung des Fachbereichs (Dekanin/Dekan) über die dauerhafte Sicherstellung des Lehr- und Prüfungsangebots aufgrund der vorhandenen Ressourcen (§ 21 HochSchG)
  • Nachweis über die Einbeziehung der Studierenden
  • Kapazitätsberechnung

Bei einer Änderung der Prüfungsordnung, aus der sich keine wesentliche Änderung des Studiengangs ableitet, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • schriftlicher Antrag des Fachbereichs an den Präsidenten auf Genehmigung der Änderung der Prüfungsordnung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 HochSchG
  • Aufstellung aller Änderungen mit Begründungen
  • Vorlage der vom Fachbereichsrat gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 3 HochSchG verabschiedeten Änderungsordnung oder ggf. der neugefassten Prüfungsordnung (bei lehramtsbezogenen Studiengängen unter Einbeziehung des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL))
  • neues bzw. geändertes Modulhandbuch
  • ggf. neue bzw. geänderte Studienverlaufspläne (Studienbeginn Winter- und Sommersemester)
  • ggf. neue bzw. geänderte Kooperationsvereinbarungen
  • Erklärung des Fachbereichs (Dekanin/Dekan) über die dauerhafte Sicherstellung des Lehr- und Prüfungsangebots aufgrund der vorhandenen Ressourcen (§ 21 HochSchG)
  • Nachweis über die Einbeziehung der Studierenden
  • ggf. Kapazitätsberechnung

Download

Die Vorlagen für die Entwicklungsskizze, Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlaufsplan) und Kooperationsverträge finden Sie im Downloadcenter Studiengangentwicklung 

Kontakt

Abteilung Entwicklung und Planung (HE 1)
Hegelstraße 61, 5. Stock (HDI-Gebäude), 55122 Mainz
Mail:studiengangentwicklung@uni-mainz.de

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